Sozialhilfen

Artikel 1 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren sagt:

„Jede Person hat ein Anrecht auf Sozialhilfe. Der Zweck dieser Sozialhilfe besteht darin, jedem die Möglichkeit zu bieten, ein menschenwürdiges Leben zu führen.“

Dies bedeutet konkret, dass ein ÖSHZ den gesetzlichen Auftrag hat, Personen, die sich in einer Notsituation befinden, anhand verschiedener Hilfemaßnahmen zu unterstützen.

Jeder Mensch kann unvorhergesehen und unfreiwillig aus dem Netz der sozialen Sicherheit herausfallen. Oft erstreckt sich die schwierige soziale oder finanzielle Lage aber nur über einen kurzen Zeitraum.

Ihr Ehepartner stirbt, Sie haben kein Anrecht auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Ihre Rente reicht nicht aus, Sie erkranken, Ihre finanziellen Reserven sind erschöpft, die häusliche/ familiäre Situation ist unerträglich geworden und Sie brauchen Hilfe …

Sie sollten den Weg zum Öffentlichen Sozialhilfezentrum Ihrer Gemeinde nicht scheuen.

Die gewährten Hilfe können aufgrund der konkreten Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Form sein, allerdings erfolgt die Gewährung einer Unterstützung nicht immer frei von jeglicher Bedingung.

Hier nun eine Aufzählung der möglichen Hilfemaßnahmen (nicht erschöpfend):

  1. Informationsgespräche
  2. Orientierung hin zu spezialisierten Diensten
  3. Soziale und administrative Betreuung
  4. Finanzielle Begleitung und Haushaltsführung
  5. Hilfe bei Wohnungsproblemen
  6. Unterstützung im Gesundheits- und Pflegebereich
  7. Hilfen im Energiebereich
  8. Gewährung von Vorschüssen im Rahmen der sozialen Sicherheit
  9. finanzielle Beihilfen
  10. die Gewährung eines Ersatzeinkommens (Eingliederungseinkommen oder Sozialhilfe für Ausländer s. auch die nachstehenden Rubriken) bzw. die soziale Eingliederung durch Beschäftigung.

In den nachstehenden Rubriken werden verschiedene Hilfemaßnahmen ausführlich erläutert. Werfen Sie doch einen Blick drauf.

Merkzettel Vorbereitung Erstbesuch
Checkliste Einkünfte — Checkliste Ausgaben