Haushaltsgehilfinnen

Der Haushaltsgehilfinnendienst des ÖSHZ Raeren bietet seine Hilfe Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Raeren an.

Zugangskriterien:

Haushalte,

– die unter dem föderal festgelegten steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen liegen

– mindestens 70 Jahre alt sind;

– oder eine anerkannte Behinderung besitzen (<70 Jahre);

– einen sozialen Bedarf vorweisen;

– eine soziale und körperliche Bedürftigkeit vorweisen;

(mindestens 2 von 5 Kriterien sollten erfüllt sein)

Die Bewertung von Einzelfällen (positiv wie negativ) ist ausgenommen.

Die Arbeit der Haushaltsgehilfinnen kann damit beschrieben werden, dass sie sich um die Sauberkeit und Ordnung der „Lebensräume“ der ihnen zugewiesenen Haushalte kümmern.
Sie verrichten allgemeine Putzdienste wie staubsaugen, abstauben, nass putzen, abwaschen, Fenster putzen, sowie Wasch- und Bügelarbeiten.

Sie verrichten keine Einkaufsfahrten oder Botengänge.  Im Durchschnitt arbeiten die Gehilfinnen 3, 3/4 Stunden alle 14 Tage in Ihrem Haushalt. Auf Anfrage und je nach Bedarf können diese Leistungen aber auch in einem anderen Rhythmus erfolgen.

Die Höhe des zu entrichtenden Betrages variiert nach Einkommen und Haushaltszusammensetzung :

  • 7 € für Personen mit einem Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung der Krankenkasse.
  • Alle anderen Personen bezahlen 9 € pro Stunde.

Auskünfte hierzu erteilt unsere Mitarbeiterin, Frau Jessica Houbben, jeden Vormittag zwischen 9 und 12.00 Uhr (Tel.: 0032/ (0)87/85.89.51).  Anfragen können jederzeit ebenfalls unter dieser Nummer entgegen genommen werden.