Sozial-berufliche Eingliederung

Dienst für sozial-berufliche Eingliederung (DSBE)

Nach Klären des Anrechtes auf Eingliederungseinkommen durch den allgemeinen Sozialdienst des ÖSHZ, finden die Personen den Weg zum DSBE. Dies geschieht natürlich nur, wenn alle im Gesetz vom 26. Mai 2002 und in den Ausführungsbestimmungen vorgesehenen Gewährungsbedingungen erfüllt sind (https://www.mi-is.be/de/recht-auf-soziale-eingliederung-gesetz-26-mai-2002).

Wir verweisen hinsichtlich der Gewährungsbedingungen auf die Rubrik Eingliederungseinkommen auf unserer Webseite, wo diese aufgezählt werden (https://www.oshz-raeren.be/dienstleistungen/eingliederungseinkommen/).

Der DSBE funktioniert sozusagen in zweiter Linie. Eine Person hat somit Anrecht auf sozial-berufliche Eingliederung in Form einer Beschäftigung, die ihre persönliche Situation und Fähigkeiten berücksichtigt. 

Viele junge Erwachsene haben keine oder geringe Qualifikation und es ist wichtig, bei ihnen Selbstvertrauen und sozial-berufliche Kompetenzen aufzubauen. Dies kann im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung oder über Qualifizierungsprojekte geschehen.

Das Recht auf soziale Eingliederung durch Beschäftigung kann u. a. umgesetzt werden durch:

  • einen Arbeitsvertrag oder
  • ein individuell angepasstes Projekt zur sozial-beruflichen Eingliederung (IPSE-Vertrag), das innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem Arbeitsvertrag führt.

Für alle Beziehenden von Eingliederungseinkommen ist die Erarbeitung eines individualisierten Projekts zur sozial-beruflichen Eingliederung innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Antrags Pflicht. Es wird ein Vertrag (IPSE) gemeinsam erarbeitet undunterzeichnet zwischen ihnen und dem ÖSHZ, in dem beide Seiten sich verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen und Fristen einzuhalten. Leitfäden in verschiedenen Sprachen zum IPSE-Vertrag sind unter folgendem Link zu finden: https://www.mi-is.be/fr/etudes-publications-statistiques/guide-du-piis .

Der Dienst für sozial-berufliche Eingliederung (DSBE) hat den Auftrag, eine/n AntragstellerIn bei seiner/ihren sozialen und beruflichen Wiedereingliederung zu begleiten.

Wie sieht die Betreuung durch den DSBE aus?

  • Es findet ein erstes Gespräch statt, um eine vertrauensvolle Arbeitsbasis zwischen AntragstellerInnen und der/dem für die sozial-berufliche Eingliederung zuständigen MitarbeiterIn zu schaffen;
  • Ein Projekt/Ziel/Plan wird ausgearbeitet,
  • Das Projekt wird von der betroffenen Person mit Hilfe ihrer DSBE-BegleiterInnen in eine der folgenden Formen umgesetzt:

z.B. Teilnahme an

  • Vorschaltmaßnahme
  • Sprachkurs
  • Integrationsprojekt
  • Schulbesuch
  • Weiterbildung
  • Ausbildung
  • Studium
  • Praktika
  • Therapie
  • Berufseinstiegsmaßnahme
  • innerbetriebliche Ausbildung
  • Artikel 60§7-Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag…

Regelmäßige Treffen und Auswertungen mit dem/der DSBE-BegleiterIn finden statt, in denen Teilziele überprüft und das Gesamtziel gegebenenfalls neu überdacht werden.

Arbeitswerkzeuge und Partner

Der Artikel 60§7-Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Instrument in der Arbeit der Dienste für sozial-berufliche Eingliederung. Sein Erfolg wird prioritär an seiner gelungenen Beendigung gemessen. Dies ist entweder verbunden mit einer Übernahme im Betrieb oder mit dem Erwirken des anschließenden Anrechts auf Arbeitslosenunterstützung, falls der Vertrag mit dem Arbeitgeber nicht verlängert werden kann.

Parallel zur Arbeit im Rahmen eines solchen Arbeitsvertrages findet weiterhin eine individuelle Begleitung und Aktivierung statt (Sprachkurse, Zusatzausbildung, Führerscheine, …).

Da die Arbeitsaufnahme jedoch nicht immer das (direkte) Ziel der Personen sein kann, arbeitet der DSBE gezielt mit verschiedenen Integrationsprojekten, Sprachkurs-Organisatoren, psychiatrischen Einrichtungen, …

Integrationsprojekte verhelfen den Personen, ein besseres Selbstbild, bzw. eine bessere Selbsteinschätzung ihrer Fähigkeiten und Schwächen zu entwickeln, um somit im Anschluss motivierter nach Arbeit zu suchen, bzw. ein vorherrschendes Problem (Psyche, Drogen, Alkohol, …) zu erkennen und zu bekämpfen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem DSBE können die begleiteten Personen oft neuen Halt finden, Stabilität und Ordnung in ihr Leben bringen, remobilisiert und remotiviert werden und somit eine Voraussetzung für einen Neuanfang schaffen.

Kontaktpersonen:

Ihre Ansprechpartnerinnen im ÖSHZ sind:

  • Andrea ENGELS – andrea.engels@raeren.be 
  • Bushra SADIA – bushra.sadia@raeren.be
  • Jana VONHOFF – jana.vonhoff@raeren.be

Sie stehen Ihnen für eine Kontaktaufnahme auf Termin zur Verfügung.

Telefon: 087/85 89 51 Downloads: Broschüren PIIS in verfügbaren Sprachen. Link zum Video zum Thema PIIS (https://www.youtube.com/watch?v=iFDgDFT2J6E