Schuldnerberatung

Wenn Ihr vorhandenes Einkommen nicht mehr ausreicht, um alle Rechnungen, Raten und sonstigen Ausgaben rechtzeitig zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Schnell steht dann ein Gerichtsvollzieher ins Haus, oft für ursprünglich kleine Beträge (Steuern, Telefonrechnungen, Krankenhausrechnungen, …), die jedoch aufgrund der sich mehrenden Zahlungsrückstände zum Problem werden.

Die Schuldnerberatung des ÖSHZ Raeren bietet Ihnen in diesem Fall eine kostenlose und professionelle Schuldnerberatung an zum Thema Schulden, Verbraucherkredite, Zahlungsschwierigkeiten, Ratenkäufe, Lohnpfändungen, usw. Die Schuldnerberaterin, Frau Danielle Prys, steht Ihnen beratend zur Seite und sucht mit Ihnen nach einem Weg aus der Überschuldung, vermittelt zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern, vergibt jedoch keine Kredite.

In einem ersten Gespräch wird Ihnen eine allgemeine rechtliche und finanzielle Beratung angeboten und es wird gemeinsam geklärt, wie es zur Überschuldung gekommen ist.

In einem zweiten Schritt wird Ihre Situation genauer unter die Lupe genommen und es werden zwei Dokumente erstellt:

  • eine Haushaltstabelle, in der alle monatlichen Ein- und Ausnahmen notiert werden, sowie eine Auflistung des Vermögens und der Schulden;
  • eine Liste der Gläubiger

In einem dritten Schritt informiert Sie die Beraterin über die verschiedenen Möglichkeiten der Entschuldung. Entweder legen Sie in einem

  • Rückzahlungsplan fest, wie viel Geld Sie pro Monat zurückzahlen können
    oder Sie stellen einen
  • Antrag auf kollektive Schuldenregelung: Es handelt sich hierbei um ein Verfahren vor Gericht, bei dem Sie sich verpflichten, einen Rückzahlungsplan über mehrere Jahre einzuhalten. Der Plan wird so erstellt, dass er ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.

Ihre Schuldnerberaterin leitet Ihre Anfrage an die Verbraucherschutzzentrale weiter, die gemeinsam mit Ihnen diesen Antrag vorbereitet.

Für die Dauer der kollektiven Schuldenregelung werden keine Zinsen berechnet, alle Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Hausverkauf, …) werden gestoppt und wenn die Rückzahlungsverpflichtung eingehalten wurde, kann der Richter Ihnen den Rest Ihrer Schulden erlassen.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Antragsstellung an den Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Sie können auch eine Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Öffentlichen Sozialhilfezentrums vereinbaren, damit gleichzeitig eine finanzielle Begleitung und Unterstützung (Energiefonds, Mietbeihilfe, Intervention in den Gesundheitskosten, …) anlaufen kann.

Die Schuldnerberaterin steht Ihnen auf Termin  zur Verfügung:

Sprechstundensystem: Sie können beim Empfang oder einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes oder des Dienstes für sozial-berufliche Eingliederung einen Termin reservieren und eintragen lassen.

Sie können uns auch einfach zwecks Terminvereinbarung anrufen Tel: 087/85.89.51

Bei Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit als Unternehmer/Freiberufler;

  • durch Immobilienbesitz;
  • gegenüber Gläubigern im Ausland
    ist die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen Ihr direkter Ansprechpartner.

Verbraucherschutzzentrale Eupen VoG
Neustraße 119
4700 Eupen
Tel: 087/591.850
Fax: 087/591.851
Email: schuldnerberatung@vsz.be 
Website: www.vsz.be